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Beratung in Unterhaltsfragen

Väter und Mütter, die alleine für ein Kind sorgen haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Ebenso haben junge Volljährige von der Vollendung des 18. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die Möglichkeit, sich durch den Fachdienst 4.2 - Unterhaltsangelegenheiten und andere Aufgaben - hinsichtlich der Geltendmachung von Volljährigenunterhalt beraten zu lassen. 

Mütter, denen die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind alleine zusteht, können sich durch den Fachdienst 4.2 - Unterhaltsangelegenheiten und andere Aufgaben - hinsichtlich der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt gegenüber dem Vater des Kindes für die Zeit von bis zu drei Jahren nach der Geburt beraten lassen. 

Eine rechtliche Vertretung in diesen Beratungsfällen ist durch den Fachdienst 4.2 - Unterhaltsangelegenheiten und andere Aufgaben - nicht möglich.