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Hilfen zur Erziehung

Wird in dem Beratungsprozeß deutlich, dass Sie eine intensivere Hilfe benötigen und wünschen, überlegen wir mit Ihnen gemeinsam, welches weitere Hilfsangebot geeignet wäre.Art und Umfang der Hilfe richten sich immer nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.Eine Hilfe zur Erziehung muss von den Sorgeberechtigten beim Fachdienst Jugend und Familie beantragt werden. Für den Antrag benötigen Sie auf jeden Fall eine Geburtsurkunde und einen Sorgerechtsnachweis.
Wenn die Eltern oder aber der junge Mensch über ein bestimmtes regelmäßiges Einkommen verfügen, so werden sie bei stationären und teilstationären Maßnahmen zu den Kosten herangezogen. Auch hierüber informieren und beraten wir Sie gern.

AnsprechpartnerInnen und Zuständigkeiten

Soziale Gruppenarbeit
Die Soziale Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Sie fördert soziales Lernen auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes. Die Soziale Gruppenarbeit wird derzeit regelmäßig in Eschwege von dem Hessischen Diakoniezentrum Hephata e. V. angeboten. Die soziale Gruppenarbeit ist auch eine Hilfe zur Erziehung, d.h. die Sorgeberechtigten müssen im Fachdienst Jugend und Familie diese Hilfe beantragen und sich an der Hilfeplanung beteiligen.

AnsprechpartnerInnen und Zuständigkeiten

Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe
Der oder die BetreuungshelferIn soll den jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern. Das Angebot der Betreuungshilfe wird derzeit von dem AKGG in Witzenhausen, dem Beiserhaus in Hessisch Lichtenau, der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Eschwege und der Werkstatt für junge Menschen in Eschwege angeboten.

AnsprechpartnerInnen und Zuständigkeiten
AKGG, Regionalteam Werra-Meißner
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Eschwege
Werkstatt für junge Menschen, Eschwege

Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Sozialpädagogische Familienhilfe erfordert die Mitarbeit der Familie. Das Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe wird kreisweit durch 2 freie Träger der Jugendhilfe angeboten, dem AKGG für den Altkreis Witzenhausen und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Eschwege für den Altkreis Eschwege.

AnsprechpartnerInnen und Zuständigkeiten
AKGG, Regionalteam Werra-Meißner
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Eschwege

Teilstationäre Angebote
Die Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die  Entwicklung des Kindes durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes in seiner Familie sichern. Derzeit hält der Werra-Meißner-Kreis 10 Plätze in der Tagesgruppe von dem Hessischen Diakoniezentrum Hephata e. V. in Eschwege vor. Darüber hinaus kann vereinzelt das Angebot in Nachbarkreisen in Anspruch genommen werden.

Hephata Tagesgruppe, Eschwege

Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
Eine geeignete Hilfe kann auch eine zeitweise oder längere Trennung von jungen Menschen und deren Eltern sein. Im Werra-Meißner-Kreis gibt es insgesamt 3 Einrichtungen, den Burgenhof in Wendershausen und Außenstelle in Werleshausen, der Wohngruppe Hess. Lichtenau des Beiserhauses und die 5-Tage-Gruppe in Sontra von dem Hessischen Diakoniezentrum Hephata. In bestimmten Einzelfällen kann aber auch eine Unterbringung in Einrichtungen außerhalb des Landreises notwendig sein. Hier arbeiten wir mit verschiedenen Einrichtungen in Thüringen, Niedersachen und Hessen bereits mehrere Jahre vertrauensvoll zusammen.

AnsprechpartnerInnen
5 Tage-Gruppe, Sontra

Vollzeitpflege
Für manche Kinder ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie eine neue Chance, in einemFamilienverbund aufzuwachsen. Die Familienpflege ist neben der Heimerziehung eine traditionelle Form der Erziehung außerhalb des Elternhauses.Die Gründe für die Unterbringung in einer Pflegefamilie sind unterschiedlich. Daraus ergeben sich verschiedene Betreuungsformen. Es gibt die Vollzeitpflege, die sonderpädagogische Pflege und die Bereitschaftspflege.
Im Werra-Meißner-Kreis gibt es ca. 80 Pflegeverhältnisse.

AnsprechpartnerInnen und Zuständigkeiten
Pflegekinderdienst

Hilfeplanverfahren im Fachdienst Jugend und Familie
Immer wenn eine Hilfe zur Erziehung gewährt wird, so ist die Hilfe auch gemeinsam mit allen Beteiligten, d.h. den Sorgeberechtigten, den Einrichtungen oder ausführenden Diensten und dem Fachdienst Jugend und Familie gemeinsam zu besprechen und zu gestalten. In den regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen einigen sich die Beteiligten auf gemeinsame Ziele der Maßnahme.