Fachberatung und Fachaufsicht im Fachdienst Jugend und Familie
Kindertageseinrichtungen
Für die Beratung und Überprüfung der Kinderbetreuungseinrichtungen im Betriebserlaubnisverfahren ist die Kindertagesstättenfachaufsicht und -fachberatung zuständig. Ferner gehört zu den Aufgaben die Beratung bei der Gründung oder Umstrukturierung von Einrichtungen, bei der Betriebsführung, bei konzeptionellen und personellen Fragen und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Kindertagespflege
Der Fachdienst Jugend und Familie nimmt beratende und koordinierende Aufgaben wahr und ist zuständig für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Kinder und Jugendliche in Einrichtungen
Der öffentliche Jugendhilfeträger hat den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten ganztags oder für einen Teil des Tages in einer Jugendhilfeeinrichtung aufhalten, sicherzustellen.