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Gesetzliche Grundlagen in Hessen

Auf der Ebene des Landes Hessen regeln verschiedene Gesetze und Verordnungen die Belange der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen.


Vereinbarungen im Werra-Meißner-Kreis

Neben den gesetzlichen Grundlagen, die die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen regeln, haben sich die Verantwortlichen in unserem Kreis auf einheitliche Qualitätsmerkmale für die Arbeit mit Kindern geeinigt. Die erarbeiteten Eckpunkte wurden in den folgenden Vereinbarungen festgeschrieben.


Finanzielle Hilfen

Der Kindertagesstättenbeitrag, den die Eltern für den Besuch ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung zu entrichten haben, kann durch den Fachdienst Jugend und Familie ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung des Kindes vorliegen und die finanzielle Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.