Schulbildung im Werra-Meißner-Kreis
Nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes wirken bei der Errichtung, Organisationsänderung, Aufhebung und Unterhaltung der öffentlichen Schulen das Land und die kommunalen Schulträger zusammen. Danach ist das Land für die inneren, der kommunale Schulträger für die äußeren Schulangelegenheiten verantwortlich. Die Grenzen beider Zuständigkeitsbereiche sind fließend. Traditionell wird den inneren Schulangelegenheiten alles zugeordnet, was sich auf das innere Leben der Schule, Erziehung und Unterricht, Lehrplan und Methode sowie auf die dienstrechtlichen Verhältnisse der Lehrer bezieht. Zu den äußeren Schulangelegenheiten gehören der Bau der Schulen, ihre Finanzierung, laufende Unterhaltung und Verwaltung. Nach dieser gewachsenen Formel sind äußere Schulangelegenheiten die Einrichtungen und Tätigkeiten, welche die Vorbereitungen und Mittel für das innere Schulleben schaffen. Der Gestaltungsspielraum des Schulträgers Werra-Meißner-Kreis zielt darauf ab, dass für die entsprechende Region ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot zu gewährleisten ist, dabei aber die personelle Ausstattung der Schulen im Rahmen der Bedarfs- und Finanzplanung des Landes im Einklang stehen muss.
In einer Zeit der leeren Kassen und schwindender Geburtenzahlen ist es ein äußerst schwieriges Unterfangen, die Schullandschaft im Werra-Meißner-Kreis im bestehenden Umfang zu erhalten bzw. an die Bedürfnisse eines Flächenkreises anzupassen. Mit erheblichem und aus unserer Sicht unabdingbarem Kraftaufwand ist es uns bisher gelungen, die Ausstattung unserer Schulen auf einem Niveau zu halten, mit dem wir einen Vergleich zu wesentlich stärkeren Regionen unseres Landes nicht scheuen müssen. Auch künftig werden wir an der Prämisse festhalten, die Bildungslandschaft im Werra-Meißner-Kreis unter Aufbietung aller Kräfte zeitgemäß weiterzuentwickeln.